Schweizer Zollbehörden setzen strenge zollfreie Kontingente für Tabak, erhitzten Tabak und E-Zigaretten durch, die für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Diese Limits gelten ausschließlich für Reisende ab 17 Jahren; Mengen über den Grenzwerten werden an der Grenze besteuert.
Für Zigaretten, Zigarren, erhitzten Tabak und Nikotinkartuschen beträgt das zollfreie Limit 250 Stück. Andere Tabakwaren sind auf 250 Gramm begrenzt. E-Liquids sind auf 250 Milliliter beschränkt, während Einweg-Vapes nur ein deutlich niedrigeres Limit von 25 Stück haben.
| Produkttyp | Zollfreies Limit | Steuer auf Mehrmengen |
|---|---|---|
| Zigaretten, Zigarren, erhitzter Tabak, Kartuschen | 250 Stück | 0,25 CHF pro Stück |
| Andere Tabakwaren (nach Gewicht) | 250 Gramm | 0,10 CHF pro Gramm |
| E-Liquids (mit Nikotin) | 250 ml | 0,25 CHF pro ml |
| Einweg-Vapes | 25 Stück | 2,50 CHF pro Stück |
Reisende, die mehrere Produkttypen mitführen, können diese Kontingente anteilig zusammenrechnen. Der Gesamtwert aller mitgeführten Waren muss jedoch unter 150 CHF bleiben, um die Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) zu vermeiden.