Der Landtag von Niedersachsen hat sein öffentliches Rauchverbot offiziell auf E-Zigaretten, Vapes und verdampftes Cannabis ausgeweitet. Diese gesetzliche Aktualisierung stellt sicher, dass das Dampfen nun in Einrichtungen wie Restaurants und Krankenhäusern strikt verboten ist und damit mit den bestehenden Regeln für herkömmliche, brennbare Zigaretten übereinstimmt.
Zuvor galt das landesweite Verbot ausdrücklich nur für das traditionelle Rauchen, das bereits das Rauchen von Cannabis-Joints umfasste. E-Zigaretten und Produkte mit erhitztem Tabak waren jedoch von diesen Einschränkungen ausgenommen. Die nun beschlossene Reform, die von den regierenden Fraktionen der SPD und der Grünen mit Unterstützung der CDU vorangetrieben wurde, schließt diese Lücke effektiv.
Die aktualisierte Gesetzgebung verbietet nun ausdrücklich Folgendes in den ausgewiesenen Nichtraucherbereichen:
- E-Zigaretten und Vapes
- Produkte mit erhitztem Tabak
- Cannabis-Verdampfer
Abgeordnete der Parteien SPD und Grüne begründeten die Ausweitung damit, dass der Rauch bzw. das Nebenergebnis in Form von Zweithanddampf potenziell schädlich für die öffentliche Gesundheit ist. Zudem argumentierten sie, dass die breite Nutzung von Vapes in Nichtraucherbereichen dazu beitragen könnte, den gesellschaftlichen „Paradigmenwechsel hin zu mehr Nichtrauchern“ zu untergraben, den die vorherige Gesetzgebung erreichen wollte.
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