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Deutschland will 13 Vape-Zutaten verbieten, darunter Menthol & Sucralose

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Politiker unterstützen das Verbot, um Jugendliche vor gesundheitlichen Risiken zu schützen, während die Branche vor einem Zusammenbruch des legalen Marktes warnt.
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Die deutsche Regierung hat einen Vorschlag für ein Verbot von 13 E-Zigaretten-Zutaten eingebracht. Dabei stehen Kühlstoffe und Süßstoffe im Fokus. Getrieben von Warnungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zu Leberschäden und Nierenschäden soll dieser gesetzgeberische Vorstoß steigende Vape-Raten bei Jugendlichen eindämmen, indem besonders ansprechende Aromen entfernt werden.

Im Januar brachte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen Entwurf für eine Verordnung ein, die die Verwendung dieser konkreten Zusatzstoffe verbieten soll. Als Hauptbegründung nennt das Ministerium den Schutz der öffentlichen Gesundheit und stützt sich dabei auf Expertenbewertungen, die erhebliche physiologische Risiken hervorheben.

Darüber hinaus befürchten Fachleute, dass die Verbreitung von Menthol in Arzneimitteln Vape-Nutzerinnen und -Nutzern in die Irre führen könnte, indem der Eindruck entsteht, dass mentholhaltige E-Liquids für ihre Gesundheit von Vorteil seien.

Betroffener StoffGenannte gesundheitliche Risiken
Sucralose (Süßstoff)Zerfällt bei Erhitzung in schädliche Chlorverbindungen.
Menthol & 11 weitere KühlstoffeRisiko von Leberschäden und Nierenschäden, Veränderungen der Leber sowie Apathie.

Die 12 Kühlstoffe (Quelle: BMEL – Tabakpolitik & Gesetze):

  1. Menthol
  2. WS-3 (N-Ethyl-2-isopropyl-5-methylcyclohexanecarboxamid)
  3. WS-5 (Ethyl 2-[[(1R,2S,5R)-5-methyl-2-propan-2-ylcyclohexanecarbonyl]amino]acetat)
  4. WS-23 (2-Isopropyl-N,2,3-trimethylbutyramid)
  5. Isopulegol
  6. Menthylacetat
  7. L-Menthyl-lactat (Menthyl-lactat)
  8. 3-L-Menthoxypropan-1,2-diol
  9. Menthenol-Glycerinacetal
  10. Menthanediol (1,2-Menthanediol)
  11. Eucalyptol
  12. N,2,3-trimethyl-2-isopropylbutanamid (WS-23-Isomer/Analog)

Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) verteidigte die Pläne als einen „überfälligen Schritt“ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Er wies darauf hin, dass Süßstoffe und Kühlstoffe den bitteren Geschmack von Nikotin überdecken, was einen deutlich spürbaren Vape-Trend unter Teenagern befeuert – angetrieben durch farbenfrohes Design und Social Media.

Auch wenn Streeck einräumte, dass Vaping für erwachsene Raucher ein Instrument zur Schadensminimierung sein kann, betonte er, dass „Bonbon- oder Fruchtaromen“ dafür unnötig seien und gezielt Einsteiger ansprechen.

Der Vorschlag hat in dem Bundestag starke parteiübergreifende Unterstützung erhalten. Die SPD-Abgeordnete Svenja Stadler machte darauf aufmerksam, dass Kühlstoffe es Nutzern ermöglichen, tiefer einzuatmen, was potenziell zu schwereren Lungenschäden führen kann. Der Grünen-Politiker Janosch Dahmen stimmte dem zu und wies das Argument der Branche zurück, dass Aromaverbote die Raucherentwöhnung als „Marketinglüge“ behindern.

Wie zu erwarten, hat die E-Zigaretten-/Vaping-Branche den Schritt stark kritisiert. Dustin Dahlmann, Vorsitzender der Allianz für Tabakfreie Genüsse (BfTG), argumentierte, dass Kühlstoffe für Fruchtaromen unverzichtbar seien, damit sie frisch schmecken – statt „muffig“. Er warnte, dass ohne diese Inhaltsstoffe die Nachfrage nach legalen Vape-Produkten drastisch einbrechen würde.

Trotz dieser Behauptungen der Branche existieren E-Liquids, die frei von diesen 13 Inhaltsstoffen sind, bereits auf dem Markt. Das zeigt, dass ein Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher solche konformen Produkte freiwillig auswählt und genießt.

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