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Darf man in Österreich dampfen? Aktuelle Gesetze, Verbote und Reisebestimmungen

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Dampfen ist in Österreich für Erwachsene ab 18 Jahren legal, aber der Markt ist stark reguliert – unter der EU-Richtlinie über Tabakerzeugnisse (TPD). Das Dampfen ist in allen geschlossenen öffentlichen Bereichen, im öffentlichen Verkehr und in der Gastronomie untersagt. Große Reformen sollen bis 2026 Einweg-Vapes verbannen sowie Nikotinpouches und E-Liquids auf das staatliche Tabakmonopol beschränken.

  • Alter und Produktlimits: Das gesetzliche Mindestalter zum Kauf von Vapes beträgt 18. E-Liquids sind auf eine maximale Nikotinstärke von 20mg/ml und ein Flaschenvolumen von 10ml begrenzt.
  • Verbote bei der öffentlichen Nutzung: Dampfen ist überall verboten, wo auch das Rauchen untersagt ist – einschließlich Bars, Restaurants, öffentlichem Verkehr und privaten Fahrzeugen, wenn sich minderjährige Personen unter 18 im Fahrzeug befinden.
  • Verbot von Einweg-Vapes: Österreich bereitet ein vollständiges Verbot von nicht nachfüllbaren, Single-Use-Einweg-Vapes vor – aufgrund von Umweltgefahren und einer erhöhten Nutzung durch Jugendliche.
  • Monopolkontrolle: Ab 2026 werden E-Liquids und Nikotinpouches besteuert und ausschließlich über lizenzierte Trafiken verkauft. CBD-Produkte werden bis 2029 dem Monopol unterstellt.

Das Österreichische Bundesministerium reguliert elektronische Zigaretten auf Basis nationaler Gesetze, die aus der europäischen Richtlinie über Tabakerzeugnisse (TPD) übernommen wurden. Reisende und Einwohner müssen strenge Regeln zu öffentlicher Nutzung, Produktstandards und bevorstehenden Gesetzesreformen beachten, die sich gegen Einweggeräte, erhitzten Tabak und Nikotinpouches richten.

Das Verständnis dieser lokalen Vorschriften ist entscheidend für alle, die mit einem Vape nach Österreich reisen oder im Land Dampfbazubehör kaufen möchten.

Rechtsstatus und Produktlimits nach TPD

Dampfen ist in Österreich für Personen ab 18 Jahren legal. Sowohl Nikotinhaltige als auch nikotinfreie E-Zigaretten sind erlaubt, müssen jedoch den regulatorischen Rahmen erfüllen, der durch das Österreichische Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz festgelegt wurde (Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/40/EU).

Hersteller und Importeure müssen die österreichischen Behörden über das EU Common Entry Gate (EU-CEG) Portal benachrichtigen, bevor sie ein Vape-Produkt in den Markt bringen. Für Verbraucher schreibt das Gesetz konkrete Sicherheitsgrenzen vor:

  • Nikotin-Konzentration: E-Liquids mit Nikotin dürfen eine Stärke von 20mg/ml nicht überschreiten.
  • Tankkapazität: Die maximale Tank- oder Kartuschengröße für jede E-Zigarette beträgt 2ml.
  • Nachfüllflaschen: Nikotinhaltige E-Liquid-Nachfüllflaschen sind auf ein maximales Volumen von 10ml begrenzt.
  • Zutatenverbote: Zusätze, die gesundheitliche Vorteile suggerieren oder mit Energie und Vitalität in Verbindung gebracht werden – wie Koffein und Taurin – sind in E-Liquids verboten.

Auch die Verpackung muss spezifische Gesundheitswarnungen auf Deutsch tragen. Nikotinhaltige Produkte müssen die Warnung anzeigen:

 “Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht. Es wird nicht für den Gebrauch durch Nichtraucher empfohlen.” 

Nikotinfreie Produkte müssen angeben: 

“Der Gebrauch dieses Produktes kann gesundheitliche Schäden verursachen.”

Wo Dampfen in Österreich verboten ist

Österreich behandelt das Dampfen in seinen Gesetzen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit genauso wie das traditionelle Rauchen. Seit Mai 2018 ist das Dampfen in allen Innenräumen und geschlossenen Bereichen verboten, in denen das Rauchen untersagt ist. Ein generelles Rauch- und Dampfen-Verbot in allen Gastronomiebetrieben – einschließlich Restaurants, Bars, Cafés und Clubs – trat am 1. November 2019 in Kraft.

Dampfen ist an folgenden Orten verboten:

  • Öffentlicher Verkehr: In Zügen, Straßenbahnen, Bussen, U-Bahnen und Taxis sowie in allen Bahn- und U-Bahn-Stationen.
  • Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen: Auf dem Gelände von Schulen, Universitäten, Krankenhäusern und Kliniken.
  • Geschlossene öffentliche Räume: Büros, Einkaufszentren, Theater, Kinos und Regierungsgebäude.
  • Private Fahrzeuge: Es ist illegal, in einem privaten Auto zu dampfen oder zu rauchen, wenn sich eine minderjährige Person unter 18 Jahren im Fahrzeug befindet.

Dampfen ist in der Regel in offenen Außenbereichen erlaubt, etwa auf öffentlichen Straßen und in Parks. Nutzer sollten jedoch rücksichtsvoll sein und das Dampfen in dicht besuchten Bereichen oder in der Nähe von Kindern vermeiden.

Das bevorstehende Verbot für Einweg-Vapes

Österreich bereitet sich darauf vor, mehrere europäische Länder bei dem Verbot des Verkaufs von nicht nachfüllbaren, Single-Use-E-Zigaretten zu unterstützen. Die Staatssekretärin für Gesundheit, Ulrike Königsberger-Ludwig, kündigte die Initiative an und verwies sowohl auf Risiken für die öffentliche Gesundheit als auch auf erhebliche Umweltbedenken.

Gesundheitsbehörden argumentieren, dass Einweg-Vapes, die oft in attraktiven Geschmacksrichtungen verkauft werden, für junge Menschen als Einstieg in die Nikotinsucht dienen. Darüber hinaus stellt die Entsorgung dieser Geräte eine Sicherheitsgefahr dar. Da sie integrierte Lithiumbatterien enthalten, kommt es bei weggeworfenen Vapes häufig zu Bränden in Müllsammelfahrzeugen und in Verarbeitungsanlagen.

Geschmacksverbote und Einschränkungen für erhitzten Tabak

Im Juli 2025 hat der Österreichische Nationalrat neue Regelungen mit Fokus auf erhitzte Tabakerzeugnisse genehmigt. Durch diese Änderung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes wird die Zugabe von charakterisierenden Aromastoffen zu erhitzten Tabakerzeugnissen verboten.

Diese Regelung entspricht einer EU-weiten Richtlinie und beinhaltet eine Übergangsfrist, in der Produkte, die bereits auf dem Markt sind, bis zum 31. Mai 2026 verkauft werden dürfen. Das Gesetz verschärft außerdem die Kennzeichnungspflichten und entfernt Warnhinweis-Ausnahmen für alle Tabakerzeugnisse zum Rauchen.

Obwohl dieses spezifische Aromastoff-Verbot derzeit nicht für herkömmliche E-Liquids gilt, die in offenen Systemen verwendet werden, gehen die politischen Debatten weiter. Parteien wie die Grünen fordern, das Aromastoff-Verbot auch auf Vapes auszuweiten und das Rauchen in öffentlichen Spielplätzen zu verbieten – solche weitergehenden Anträge wurden jedoch noch nicht vom Nationalrat beschlossen.

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Die Reform des Tabakmonopols 2026: E-Liquids und Nikotinpouches

Österreich richtet seinen Nikotin- und Tabakmarkt über ein Gesetzespaket neu aus, das im Finanzausschuss verabschiedet wurde. Diese Reform ordnet alternative Nikotinprodukte dem nationalen Tabakmonopol zu und verändert ab 2026 deutlich, wie diese Produkte besteuert und verteilt werden.

Nikotinpouches

Ab Juli 2026 werden Nikotinpouches und White Snus als „hochdosierte, abhängig machende Stoffe“ neu klassifiziert. Ihr Verkauf wird ausschließlich auf lizenzierte Trafiken beschränkt, die lokal als Trafiken bekannt sind. Sie werden aus Supermärkten, Tankstellen und dem allgemeinen Einzelhandel entfernt, und der inländische Online-Verkauf wird untersagt.

E-Zigaretten-Liquids

Ab April 2026 regelt ein eigenes Lizenzsystem den Handel mit allen E-Zigaretten-Liquids. Diese Liquids unterliegen außerdem einer nationalen Tabakverbrauchsteuer, die voraussichtlich die Einzelhandelspreise erhöht.

CBD- und Cannabiserzeugnisse

Die Reform schafft außerdem einen Vertriebsrahmen für legalen Cannabis. Ab 2029 müssen alle CBD-haltigen Produkte ausschließlich über das Tabakmonopol vertrieben werden. Fachhändler erhalten bis Ende 2028 eine Übergangsfrist, um ihre unabhängigen Verkäufe auslaufen zu lassen.

Regulatorischer Vergleich von Nikotin- und Cannabinoid-Produkten

Die Tabelle unten zeigt den aktuellen und den bevorstehenden regulatorischen Status für verschiedene Produktkategorien in Österreich:

ProdukttypAktueller Status (2026)Bevorstehende Änderungen & Fristen
Wiederaufladbare Vapes & E-LiquidsLegal für 18+; unterliegt den TPD-Limits (20mg/ml, 10ml-Flaschen).Verbrauchsteuer und verpflichtende Lizenz für Verkäufe ab April 2026.
Einweg-Vapes (Puffs)Derzeit legal, aber für ein Auslaufen vorgesehen.Geplantes vollständiges Verkaufsverbot im Rahmen von Umwelt- und Gesundheitsinitiativen.
Erhitzter TabakLegal; unterliegt TPD-Regelungen.Das Verbot charakterisierender Aromastoffe greift vollständig nach dem 31. Mai 2026.
NikotinpouchesLegal; weit verbreitet im allgemeinen Einzelhandel.Ab Juli 2026 auf lizenzierte Trafiken beschränkt.
CBD-ProdukteLegal, wenn THC unter 0,3% liegt und aus zugelassenen EU-Hanfsorten gewonnen wurde.Verkäufe ab 2029 ausschließlich über das Tabakmonopol.

Reisebestimmungen: Mit Vapes nach Österreich fliegen

Reisende, die nach Österreich einreisen, müssen die internationalen Sicherheitsvorgaben für die Luftfahrt sowie die österreichischen Zollvorschriften in Bezug auf Dampfer-Equipment und E-Liquids beachten.

Sicherheitsregeln im Flugverkehr

Alle E-Zigaretten, Verdampfer und Ersatz-Lithium-Ionen-Batterien müssen im Handgepäck (Carry-on) mitgeführt werden. Im aufgegebenen Gepäck sind sie strikt verboten – wegen der Brandgefahr durch Lithiumbatterien. Die Geräte müssen während des Fluges ausgeschaltet sein, und das Aufladen an Bord ist illegal.

Flüssigkeitsbeschränkungen

E-Liquids, die im Handgepäck mitgeführt werden, unterliegen der üblichen 100-ml-Grenze pro Behälter. Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in eine einzelne, transparente, wiederverschließbare 1-Liter-Plastiktüte passen. E-Liquids, die diese Grenze überschreiten, müssen im aufgegebenen Gepäck verstaut werden.

Zollfreigrenzen

Reisende, die aus Nicht-EU-Ländern anreisen, können Vape-Equipment für den persönlichen Gebrauch zollfrei mitbringen, sofern der Gesamtwert ihrer persönlichen Einfuhren für Luftreisende €430 nicht übersteigt (bzw. €300 für Reisende auf dem Landweg). Vapes müssen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein.

An österreichischen Flughäfen

Das Dampfen ist in den Terminals österreichischer Flughäfen verboten – einschließlich des Wiener International Airports (VIE). Vaper müssen die dafür vorgesehenen Rauchkabinen nutzen, die sich in der Nähe der Gate-Bereiche befinden (Gates C, D, F und G) oder die ausgewiesenen Außen-Terrassen.

Dampfen an österreichischen Flughäfen
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Vapes vor Ort kaufen: Verbot von Online-Verkäufen

Österreich untersagt den grenzüberschreitenden Fern- und Online-Verkauf nikotinhaltiger Dampfprodukte an Verbraucher. Das bedeutet, dass Einwohner und Besucher E-Liquids oder nikotinhaltige Vape-Geräte nicht von internationalen Websites bestellen können, um sie an eine Adresse in Österreich liefern zu lassen.

Dampfbazubehör muss persönlich in stationären Verkaufsstellen gekauft werden. Diese lassen sich in zwei Hauptkategorien einteilen:

  • Fachgeschäfte für Vapes: Diese Läden bieten eine größere Auswahl an Hardware, nachfüllbaren Pod-Systemen, Coils und verschiedenen E-Liquid-Marken.
  • Tabakläden (Trafik): Diese lizenzierten Kioske sind mit einem „Trafik“-Schild gekennzeichnet. Sie sind in ganz Österreich vertreten und verkaufen traditionellen Tabak, grundlegende E-Liquids sowie Standard-Pod-Systeme.

Häufig gestellte Fragen

  • Ist es legal, Vapes online in Österreich zu kaufen?

    Nein. Österreich verbietet den grenzüberschreitenden Online-Verkauf nikotinhaltiger Dampfprodukte. Verbraucher müssen ihre Vape-Geräte und E-Liquids persönlich in stationären Geschäften kaufen – etwa in Fachgeschäften für Vapes oder bei lizenzierten Trafiken.

  • Kann ich meinen persönlichen Vape im Flugzeug nach Wien mitnehmen?

    Ja, Sie können Ihren persönlichen Vape nach Wien mitnehmen. Das Gerät und seine Lithiumbatterien müssen im Handgepäck bleiben. E-Liquids im Handgepäck müssen sich in Behältern mit maximal 100ml befinden und in eine transparente 1-Liter-Plastiktüte passen.

  • Was ist das gesetzliche Mindestalter für das Dampfen in Österreich?

    Das gesetzliche Mindestalter zum Kauf und zur Nutzung von Dampfprodukten – einschließlich sowohl nikotinhaltiger als auch nikotinfreier E-Liquids – beträgt 18. Händler sind gesetzlich verpflichtet, das Alter von Kunden zu prüfen, wenn es Zweifel gibt, ob sie volljährig sind.

  • Unterliegen nikotinfreie Vapes denselben Regelungen?

    Ja. In Österreich müssen nikotinfreie E-Liquids und Vapes über das EU-TPD-Portal gemeldet werden und Gesundheitswarnungen auf ihrer Verpackung tragen – auch wenn sich der Warntext vom Wortlaut für nikotinhaltige Produkte unterscheidet.

  • Darf ich in Restaurants oder Bars in Österreich dampfen?

    Nein. Dampfen ist in allen Restaurants, Bars, Cafés und Pubs aufgrund des Rauchverbots in Innenräumen von 2019 verboten. Sie müssen ausgewiesene Außenbereiche nutzen, in denen Rauchen erlaubt ist.

Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Dampf-Regelungen können sich ändern. Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium der Republik Österreich oder an die zuständigen lokalen Zollbehörden, um die aktuellsten rechtlichen Anforderungen zu erhalten.

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