Schweizer kantonale Behörden und das Bundesgericht haben die Kontrollen für nicht konforme Dampfprodukte nach Inkrafttreten des Bundes-Tabakgesetzes im Herbst 2024 ausgeweitet. Diese koordinierte Maßnahme soll die öffentliche Gesundheit schützen, indem illegale E-Zigaretten aus dem Einzelhandel entfernt und strenge Vorgaben zur Altersverifikation konsequent durchgesetzt werden.
Das harmonisierte Bundesgesetz regelt Zigaretten, Vapes, Snus und andere Nikotinprodukte. Doch aktuelle kantonale Kontrollen zeigen, dass weiterhin eine hohe Anzahl illegaler Produkte landesweit im Umlauf ist.
Kantonale Beschlagnahmungen und Verstöße bei Produkten
In Genf hat das Bundesgericht eine E-Zigarette verboten, die die rechtlich vorgeschriebene Zwei-Milliliter-Grenze umging, indem sie einen versteckten Zehn-Milliliter-Nachfüll-Reservoir enthielt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Gerät ein zu hohes Risiko für eine versehentliche Nikotin-Überdosis darstelle.
In Basel hat das kantonale Labor 32 Modelle von Einweg-Vapes und E-Liquids analysiert und 21 davon verboten. Die untersagten Produkte wiesen übermäßige Füllmengen, illegale Nikotinkonzentrationen oder toxische Inhaltsstoffe auf.
| Kanton | Durchsetzungsmaßnahme / Feststellung | Zentraler Datenpunkt |
|---|---|---|
| Basel | Sicherheitstests von Vapes und E-Liquids | 21 von 32 Modellen verboten |
| Zürich | Einrichtung einer speziellen Einheit der „Tabakpolizei“ | Jährliches Budget: 800.000 CHF |
| Solothurn | Testkäufe bei lokalen Shops: Verkauf an Minderjährige | 30% Ausfallquote (illegale Verkäufe) |
Der Aufstieg von Zürichs „Tabakpolizei“
Um diese strengeren Regeln durchzusetzen, investieren die Kantone in spezialisierte Kontrolle. Zürich hat eine eigene Einheit innerhalb des kantonalen Labors geschaffen, umgangssprachlich „Tabakpolizei“ genannt. Gestützt auf ein jährliches Budget von 800.000 Schweizer Franken, prüft das Team Hersteller, stationäre Geschäfte und Online-Shops und führt dabei chemische Analysen sowie Testkäufe durch.
Zusätzlich zur Produktsicherheit überwacht die Einheit die Einhaltung von Werbevorschriften. Nach den bundesweiten Regeln müssen Hersteller zudem ab 2028 alle zwei Jahre die Gesundheitswarnbilder auf Zigarettenpackungen aktualisieren.
Der Schutz von Minderjährigen bleibt eine Herausforderung
Die Verhinderung von Verkäufen an Minderjährige steht im Fokus der neuen Gesetzgebung – dennoch bleibt die Compliance niedrig. Jüngste Testkäufe in Solothurn zeigten: 30% von 80 untersuchten Unternehmen verkauften Tabak oder E-Zigaretten an Minderjährige. Diese Quote hat sich praktisch nicht verändert – im Vorjahr lag die Ausfallquote bei 31,3%.
Lokale Behörden stellten fest, dass die Nutzung herkömmlicher Zigaretten bei Jugendlichen stagniert, während E-Zigaretten und alternative Nikotinprodukte stark wachsen. Das erhöht den Bedarf an fortlaufenden kantonalen Kontrollen.